zum Zwecke der Umstrukturierung / Sanierung oder Abwicklung
Infrage kommen Gesellschaften in der Rechtsform AG/ GmbH/ GmbH & Co. KG/
UG (haftungsbeschränkt)/ Ltd.
Unsere Aktivitäten verfolgen vorrangig 3 Ziele:
1. Zu prüfen, ob durch eine Umstrukturierung oder Sanierung der Fortbestand – ganz oder in Teilbereichen – gesichert werden kann, ohne befürchten zu müssen, wegen Insolvenzverschleppung strafrechtlich belangt zu werden (das ist dem amtierenden Geschäftsführer/Vorstand gegenwärtig nicht möglich)
Der Weg ist denkbar einfach. Die Gesellschaft wird „verkauft“ und kann, wenn gewünscht, nach erfolgreicher Umsetzung, problemlos „zurückgekauft“ werden. Besteht keine positive Fortführungsprognose, dann wird die Gesellschaft abgewickelt, bis sie im Handelsregister gelöscht wurde.
2. Im Falle einer Abwicklung bleibt dem ausgeschiedenen Geschäftsführer/Vorstand das Stigma eines „wirtschaftlichen Versagens“ erspart. Es erfolgen keine Negativ-Eintragungen (z.B. bei Creditreform, Schufa) noch wird der persönliche Name im Zusammenhang einer Insolvenz veröffentlicht. Es entsteht auch kein reputativer Schaden. Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung entfällt. Auch die oft katastrophalen Nebenwirkungen (Kontenkündigung wegen Verschlechterung der Vermögenslage, Liefersperren, Ausschluss bei Ausschreibungen) bleiben aus.
3. Anstatt sich mit zeitraubenden und belastenden Auseinandersetzungen beschäftigen zu müssen, kann der ausgeschiedene Geschäftsführer/Vorstand sich neuen Aufgaben zuwenden. Mit einer Auffanggesellschaft können neue Aufträge gesichert werden. Der Kundenstamm bleibt erhalten. Auch hat der ausgeschiedene Geschäftsführer die Möglichkeit, Restarbeiten bzw. laufende Aufträge nach eigenen Vorstellungen durchzuführen.
Natürlich gibt es noch andere Gründe, die einen Verkauf rechtfertigen, zumal in vielen Fällen die Existenz davon abhängt.
Auf Wunsch kann auch ein ausführliches Gespräch in unserem Büro erfolgen, sodass Sie die Möglichkeit haben, sich vor Ort ein Bild über die AIDA Wirtschaftsdienste zu machen.
Es entstehen keine Kosten.
Sollte die Möglichkeit bestehen, dass Ihr Steuerberater oder Vertrauensanwalt Sie zu diesem Gespräch begleiten kann, so wäre dies nicht nur hilfreich, sondern auch äußerst positiv, weil wir dann sofort auf alle speziellen Fragen umfassend eingehen und diese gegebenenfalls sogar dokumentieren können.
Im Rahmen neuer EU-Verordnungen gibt es heute Möglichkeiten, die vor Jahren noch völlig undenkbar waren.
Der Ablauf sieht in der Regel wie folgt aus:
Die Übernahme der Geschäftsanteile erfolgt in notarieller Form unter gleichzeitiger Abberufung und Neubestellung des Geschäftsführers. Die Wirksamkeit der Abberufung ist sofort gegeben, also nicht erst dann, wenn die Eintragung im Handelsregister erfolgt. Der Kaufpreis beträgt in der Regel einen Euro und hat rein symbolischen Charakter. Der symbolische Kaufpreis besagt also nichts über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens. Beim Kaufpreis von einem Euro spielen vor allem steuer- und haftungsrechtliche Aspekte eine Rolle. Selbst insolvenzbedrohte Firmen mit erheblichen Vermögenswerten, zum Beispiel: Deutsche BA, Karstadt AG, Siemens (Telefonsparte), Filmstudio Babelsberg, Bundesdruckerei GmBH, Neue Heimat wurden für einen Euro verkauft.
Alle Aktivitäten erfolgen unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht.
In jedem Einzelfall unterbreiten wir individuelle Konzepte, die darauf abstellen den wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten, Substanz zu sichern und einen Neuanfang zu ermöglichen.
Auf den Punkt gebracht:
Wir garantieren
- kompetente Beratung
- Höchstmaß an Rechtssicherheit
- absolute Vertraulichkeit
- langjährige Erfahrung
- bundesweite Referenzen
In mehr als 1500 Fällen konnte unser Team Hilfe leisten und Vielen die wirtschaftliche Existenz erhalten. Die Bandbreite der betroffenen Firmen geht quer durch die gesamte Wirtschaft und ist Ausdruck großen Vertrauens gegenüber unseren Dienstleistungen.
Wir beraten Sie gern.
(Tel. 030-263 978 90 oder e-mail: info@aida-wirtschaftsdienste.de)
