Symbolischer Kaufpreis

Wieso beträgt der “symbolische Kaufpreis” 1,00 € ?

Aus mehreren Gründen:

In vielen Fällen ist eine detailierte Unternehmensbewertung zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht möglich. Beispielhaft sei auf folgende Positionen verwiesen:

  • Kundenstamm, Laufende Aufträge
  • Exclusivverträge, Namensrechte,
  • Aktive Rechtsverfahren,
  • Sicherheiten und Haftungsansprüche

Eine Unbestimmtheit der Werthaltigkeit von Forderungen oder noch entstehenden Pflichten kann sich auch aus politischen, wirtschaftlichen und anderen Ursachen ergeben. Die Bandbreite ist vielschichtig und äußerst komplex.

Hier liegen unkalkulierbare Risiken, die in der Praxis dazu führen, den Kaufpreis „symbolisch“ zu bewerten. An dieser Stelle sei an große Firmenverkäufe, wie Deutsche BA, Ben Q, Neue Heimat, Filmstudio Babelsberg, Bundesdruckerei, Schiesser und Karstadt AG, erinnert. In allen Fällen betrug der Kaufpreis 1 Euro.

Aus der Höhe des „symbolischen Kaufpreises“ lassen sich keine endgültigen Schlüsse zum Stand einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit ziehen.

Schließlich und endlich spielen auch steuerliche Aspekte eine maßgebliche Rolle, zum Beispiel in Bezug der Bewertung, zumal die Differenz zwischen einbezahlten Stamm- oder Aktienkapital als Verlust im Rahmen der Einkommensteuererklärung in Ansatz gebracht werden kann.

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