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Ein Insolvenzverfahren wird dann in Gang gesetzt, wenn das Amtsgericht durch Beschluss die Eröffnung des Verfahrens verfügt hat.
In der Regel wird nach Stellung des Insolvenzantrages zunächst ein Gutachter bzw. vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dem die Aufgabe zufällt, zu prüfen, ob durch Sanierungsmaßnahmen das Unternehmen erhalten bzw. ob eine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist.
Kompetente und angesehene Kritiker werfen einigen Insolvenzverwaltern vor, dass die Beurteilung, ob eine Sanierung geboten erscheint, resp. ob das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet werden soll, vorrangig von persönlichen wirtschaftlichen Interessen des Insolvenzverwalters abhängt und nicht von den tatsächlichen Gegebenheiten.
Am Zerschlagen des Unternehmens verdient der Insolvenzverwalter wesentlich mehr, als bei einer mühevollen Sanierung. Hinzu kommt die Macht und der Handlungsspielraum, der wesentlich größer ist, als die eines Geschäftsführers oder Vorstandes.
Wenn es um die „Kohle“ geht, kennen einige Insolvenzverwalter keine Skrupel. Dabei spielen die Gläubiger eine untergeordnete Rolle, obwohl der Insolvenzverwalter gerade diesen nachhaltig verpflichtet ist. Nicht selten wird ein gestandener Unternehmer von einigen Insolvenzverwaltern wie ein „kriminelles Subjekt“ behandelt und spielen sich Dramen im Rahmen des Insolvenzverfahrens ab.
Wenn Sie wissen wollen, mit welchen Methoden einige dieser Herrschaften vorgehen, sich maßlos bereichern, Firmen ausplündern (Quelle: Deutsches Zentralinstitut für angewandtes Insolvenzrecht, Andree Wernicke: Kartell der Plattmacher, erschienen im ECON Verlag, Panorama, Spiegel, Focus und Managermagazin), jährlich Hundertausende von Arbeitsplätzen vernichten und einen nachweisbaren Schaden von mehr als 10 Mrd. Euro anrichten, dann schauen Sie in unserem Menü unter Insolvenzverwalter.
Nun wird verständlich, warum viele Unternehmer, Handwerksmeister und andere Institutionen den Königsweg gehen und sich für den Verkauf des angeschlagenen Betriebes entscheiden. Weitere Informationen hierzu in unserem Menü.
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