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Privatinsolvenz im Ausland

Das Verfahren bietet eine echte Alternative zur deutschen Insolvenz für Einzelpersonen, bekannt als Verbraucherinsolvenz. Das Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland mag für bestimmte Schuldner durchaus akzeptabel sein, doch für Geschäftsleute, Selbstständige oder gestandene Persönlichkeiten fast undenkbar. Ganz abgesehen von der Verfahrensdauer (6 und mehr Jahre), die jeden Neustart zunichte macht und unüberbrückbare Hürden beinhaltet, kommen weitere 3 Jahre mit negativem Eintragungsvermerk in der Schufa hinzu .

Lange Zeit wurde Frankreich favorisiert, doch inzwischen ist England die schnellste und sicherste Lösung, zumal die Entschuldung gesetzlich verankert ist. Ob 200 Tsd. oder  50 Mio. – für das Verfahren ist die Höhe der Schulden ohne Belang. Wichtig ist einzig und allein, dass der Verfahrensweg korrekt eingehalten wird. Dazu gehören unter anderem der Nachweis eines Wohnsitzes, eine bestimmte Aufenthaltsdauer vor Beantragung des Insolvenzverfahrens, sowie die Erledigung weiterer Formalitäten, die für den Nachweis des Aufenthalts in England von Bedeutung sind.

Ausführliche Einzelheiten erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch bei uns, welches kostenlos ist.

Wir haben zuverlässige Partner in England, die Sie beraten, begleiten und alle erforderlichen Maßnahmen treffen, damit der Insolvenzantrag angenommen wird und das Verfahren optimal abläuft. Spätestens 12 Monate nach der Verfahrenseröffnung – das Gericht kann eine frühere Entscheidung herbeiführen – erfolgt die Restschuldbefreiung.

 Wer also neue geschäftliche Aktivitäten entfalten und unüberbrückbare Hürden für immer ausschalten möchte, wer lang gehegte Pläne realisieren und sich aktuell bietende Chancen nutzen will, sollte die Möglichkeit einer Privatinsolvenz in England wahrnehmen.

Übrigens: Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Beschluss vom 18.09.2001 – IX ZB 51/00 entschieden, dass eine nach dem Recht eines EU-Mitgliedsstaates erfolgte Restschuldbefreiung, dennoch in Deutschland anzuerkennen ist, wenn das Verfahren dem deutschen Insolvenzverfahren gleicht.

Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte unter der Rufnummer 030 – 263 978 90

Alle Vorgänge werden streng vertraulich behandelt.

 

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