|
Private Insolvenz in Frankreich |
| Drucken | |
|
Eine Privatinsolvenz in Frankreich, genauer gesagt in den Departments 57, 67 und 68 in Elsass-Lothringen, setzt voraus, dass der Schuldner in Frankreich einen Wohnsitz hat und dort sich auch der Mittelpunkt seines Lebens befindet.
Das heißt nicht, dass der Schuldner dort dauernd anwesend sein muss, aber er sollte zu bestimmten Zeiten präsent sein.
In der Regel kann nach sechs Monaten ein Antrag beim zuständigen Gericht gestellt werden. Geht jedoch vor Ablauf dieser Frist ein Fremdinsolvenzantrag ein, dann beginnt das Verfahren bereits zu diesem Zeitpunkt.
Ein deutschsprachiger Anwalt steht dem Schuldner bis zum Ende des Verfahrens zur Verfügung. Das Prüfungsverfahren eines vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters dauert etwa 6 Monate. Wird der Antrag vom Gericht angenommen, so dauert es ca. weitere 6 Monate bis es zu einem Gerichtstermin kommt. Bei diesem Termin muss der Schuldner anwesend sein. Je besser die Zuarbeit zum Insolvenzverwalter und je übersichtlicher die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden können, desto schneller ist mit einem positiven Ausgang zu rechnen.
Der Schuldner wird vom ersten Tag an von qualifizierten Fachleuten beraten, die ihm bei allen Formalitäten (Bankkonto, Personalausweis, Führerschein, Postnachsendeantrag usw.) zur Seite stehen.
Günstig wirkt sich vor allem die Nähe zu Frankreich aus.
Ausführliche Informationen erteilen wir gern auf Anfrage. Selbstverständlich sind die Gespräche unverbindlich und kostenlos.
Sie erreichen uns täglich von 8:00 - 22:00 unter Tel: 0800 5605566. Für eine E-mail Anfrage benutzen sie bitte unser Kontaktformular.
|