| Private Insolvenz in England | | Drucken | |
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-Bankschulden -Steuerschulden -Bürgschaften -Schulden aus gewerblicher Tätigkeit -Liste beliebig fortsetzbar
Ähnlich wie in Deutschland wird auch in England ein Insolvenzverwalter bestellt, der, wenn noch Vermögen vorhanden ist, dieses an die Gläubiger verteilt. Ist jedoch kein Vermögen vorhanden und kann deshalb nichts bezahlt werden, wird spätestens nach 12 Monaten ab Insolvenzeröffnung die Restschuldbefreiung erteilt.
Ein weiterer Vorteil kommt beim Verfahren in England noch hinzu, da auch nicht bekannte Verbindlichkeiten (von Gläubigern, die völlig unerwartet Ansprüche geltend machen) in die Schuldenbefreiung mit einbezogen werden, so dass es später zu keinen bösen Überraschungen kommt.
Grundsätzlich werden Sie vom ersten Tag an persönlich betreut, was schon deshalb erforderlich ist, weil Sie damit rechnen müssen, ca. 3 mal nach England zu fliegen, um dort alle notwendigen Formalitäten, angefangen von der Kontoeröffnung, über den Abschluss einer Sozialversicherung und einem Gespräch mit dem Insolvenzverwalter, zu erledigen. Da die Beiträge für die Krankenkasse äußerst günstig sind, wirkt sich dies für Sie dahingehend vorteilhaft aus, dass Sie während der Dauer des Verfahrens Zahlungen an Sozialversicherungsträger in Deutschland nicht leisten müssen, ohne dass Ihnen deshalb Nachteile erwachsen.
Hat ein Gericht sowohl in Frankreich als auch in Großbritannien einem Schuldner durch Urteil die Schulden erlassen, dann hat dieses Urteil Bindungswirkung für sämtliche EU-Mitgliedsstaaten. Die Folge ist, dass Eintragungen über einen Schuldner sowohl bei der Schufa, als auch den Handelsauskunfteien gelöscht werden müssen (vlg. hierzu auch BGH ) |

