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Die Bewertungsmaßstäbe im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten gehen weit auseinander, und so unterschiedlich die Meinungen ausfallen, so differenziert sind die Reaktionen. Bei manchen Betroffenen löst allein das Wort „Krise“ Unbehagen hervor und verursacht mulmige Gefühle.
Es bleibt jedoch stets die Frage, wie angeschlagen muss das Unternehmen sein, um von einer Krise zu sprechen und wie muss ihr begegnet werden?
Gegensätze, Vorurteile und Fehleinschätzungen liegen eng beieinander. Nur das Strickmuster, bezogen auf die Verhaltensweise, ist nahezu identisch. Zuerst macht sich tiefste Besorgnis breit, allerdings nur für kurze Zeit weil dieser Zustand relativ schnell von einem „Verdrängungs-Syndrom“ abgelöst wird. Dann folgt eine Phase, die in der Regel als „Droge der Hoffnung“ beschrieben wird. Man fühlt sich wohler, die Realität wird verdrängt und die wirtschaftliche Situation verharmlost. Das Hoffen beginnt, aber das hoffen auf was?
- Hoffen – auf neue Aufträge und/oder Zahlungseingänge?
- Hoffen – auf eine weitere Kreditzusage?
- Hoffen – auf irgendwelche positiven Ereignisse?
Und gehofft wird auch dann noch, wenn längst erkannt wurde, dass trotz großer Anstrengungen das Unternehmen am Ende ist. Nur wahr haben will man es nicht, man schmiedet neue Pläne, hofft auf Zahlungseingänge und verfällt auf die absurdesten Ideen. Das Ego tritt in den Vordergrund und nicht die Vernunft. Und so vergeht viel Zeit, Wochen und sogar Monate, wertvolle Zeit, die später fehlt.
Konkret ausgedrückt: Wer rechtzeitig bei Eintritt einer Krise die notwendigen Konsequenzen zieht und das angeschlagene Unternehmen veräußert, also zum Zwecke der Abwicklung abgibt, hat eine weitaus größere Chance die Krise zu bewältigen, als derjenige, der zögert, Entscheidungen hinausschiebt und damit die Situation um ein Vielfaches verschlimmert. Das Zögern und das Warten hat schon so mancher teuer bezahlen müssen. Wer jedoch zu Beginn der Krise die sich bietenden Möglichkeiten ausschöpft, hat nicht nur mehr Spielraum, sondern verfügt vor allem auch über die notwendige Handlungsfreiheit, die bei einem Insolvenzverfahren auf ein Minimum reduziert wird.
Es gibt aber auch viele andere Gründe, sich von einem Unternehmen zu trennen, so z. B. bei lang anhaltender Krankheit, tiefgreifenden Marktveränderungen, Verbesserung des Bilanzbildes bei der Muttergesellschaft oder komplizierte Rechtsstreitigkeiten.
Wir haben uns auf Gesellschaften der Rechtsformen GmbH, GmbH & Co. KG, AG und Limited spezialisiert. Gerne zeigen wir ihnen, bei einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch, erfolgreiche Lösungswege für eine Bewältigung der Krise auf.
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