II
GmbH-Neugründung / Erwerb einer GmbH

Wir vermitteln Kapitalgesellschaften in der Rechtsform GmbH und Aktiengesellschaft.

War das Unternehmen bisher nicht tätig, dann spricht man von einer sogenannten Vorratsgesellschaft. Erfolgten dagegen Umsätze, dann ist vom Kauf einer aktiven Firma die Rede.

Beide Formen haben Vor- und Nachteile:

Eine Vorratsgesellschaft ist „sauber“, weil keine Gewährleistungsansprüche, Steuerrückstände oder sonstige Forderungen bestehen. Die Gesellschaft kann dann probllemlos übernommen werden, hat allerdings keinen bedeutenden Bonitätsindex.

Wen das nicht stört, der sollte auf diese Variante setzen, zumal die Kosten überschaubar sind und eine Eröffnungsbilanz zur Verfügung steht.

Wer allerdings aus geschäftlichen Gründen eine Gesellschaft mit guten Bonitätsnoten benötigt, kann nur eine aktive Firma erwerben. Liegt der Index (Creditreform) unter 250, so werden Preise zwischen 8 – 15 Tsd Euro aufgerufen. Oft werden jedoch negative Fakten verschwiegen.

Deshalb ist umfassende Vorsicht geboten. Wir empfehlen die Einschaltung Ihres Steuerberaters oder Anwaltes.

Zwei Punkte sind von besonderer Bedeutung:
1. Wird Ihnen eine GmbH oder Aktiengesellschaft angeboten, die länger als 1 Jahr ruhte, dann muss das Stammkapital erneut in voller Höhe einbezahlt werden.
2. Wenn Sie mit Hilfe einer sogenannten Auffanggesellschaft neu starten, dann dürfen frühere Mitarbeiter nicht einfach „übernommen“ werden, vielmehr sind diese wie „Fremdbewerbungen“ zu behandeln. Lohn- und Gehaltshöhe, Umfang der Tätigkeit, Arbeitszeiten und weitere Merkmale können individuell den geänderten Erfordernissen angepasst werden. Auch die „Übernahme“ laufender Aufträge kann eine Reihe von Problemen auslösen. An erster Stelle steht der Tatbestand der Rechtsnachfolge. Ob Mietverhältnisse, Leasingaufträge oder Daueraufträge – in allen Fällen sind Neuabschlüsse erforderlich.

Wenn Sie Hilfe bei Ihrer Neugründung benötigen, so stehen wir Ihnen, falls Sie dies wünschen, gerne mit Rat zur Seite.

« zurück