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Der Verkauf und / oder die Abwicklung ihres Unternehmens dient letztendlich nur einem Zweck. Sie ziehen einen Schlussstrich unter die Vergangenheit. Eine sofortige Neugründung einer Gesellschaft ihrerseits bedeutet ihre wirtschaftsliche Existenz zu erhalten.
In vielen Fällen bietet sich eine Neugründung geradezu an, vor allem dann, wenn damit die wirtschaftliche Existenz gesichert werden kann.
Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass der ausgeschiedene Geschäftsführer nicht durch Eintragungen in Handelsauskunfteien und der Schufa negativ belastet ist, was im Falle eines Insolvenzverfahrens grundsätzlich geschieht. Deshalb stellen auch unsere ganzen Bemühungen darauf ab, die beteiligten Personen vor reputativen Schaden zu bewahren, weil die Auswirkungen zwangsläufig negative Folgen mit sich bringen.
Ob Sie sich nun für eine Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH, AG oder Limited entscheiden, sollte in jedem Einzelfall eingehend geprüft werden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Leasingvorgänge von der alten auf die neue Gesellschaft umgeschrieben werden können, vor allem dann, wenn ein Gesellschafter/Geschäftsführer sich für die Erfüllung des Vertrages persönlich verbürgen musste. Sollen unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht laufende Aufträge zu Ende gebracht werden, so besteht auch hier die Möglichkeit, dies in Absprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Auch können im Rahmen der Schadensminderungspflicht laufende Aufträge von der neuen Gesellschaft zu Ende gebracht werden. Grundsätzlich bestehen auch keine Bedenken, Mitarbeiter der „alten“ Gesellschaft neu einzustellen. Um jede Rechtsnachfolge auszuschließen, empfehlen wir aber in jedem Fall, dass Sie Ihren Vertrauensanwalt einschalten.
Wir verfügen über sogenannte Vorrats-GmbHs, die bereits mit einem ausgewiesenen Stammkapital im Handelsregister eingetragen sind und deren Verwendung besonders dann sinnvoll erscheint, wenn entweder ein nahtloser Übergang geschaffen werden soll oder beabsichtigt ist, kurzfristig geschäftliche Aktivitäten zu entfalten. Somit können wir Ihnen binnen 24 Stunden eine GmbH zur Verfügung stellen, wobei dann lediglich nur noch eine Änderung der Firmierung und des Gegenstandes zu erfolgen hat bzw. ein Austausch der Gesellschafter und des Geschäftsführers vorgenommen wird.
Wird jedoch der ausgeschiedene Geschäftsführer im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Bankrotthandlungen oder anderer schwerer Delikte bestraft, dann bleibt ihm eine derartige Tätigkeit für mehrere Jahre versagt. Deshalb ist es besonders wichtig, rechtzeitig zu handeln und nicht so lange zu warten, bis das Unheil eingetreten ist.
Die Kosten einer Vorrats-GmbH belaufen sich auf € 3.800,00 zzgl. den amtlichen Notargebühren in Höhe von ca. € 650,00.
Eine weitere Alternative bildet die englische Limited. Weiterführende Informationen zu dieser Rechtsform finden sie hier.
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen betreffend einer Neugründung mit der Zielsetzung, Substanz zu erhalten, den wirtschaftlichen Schaden zu minimieren und den Fortbestand zu sichern.
Sie erreichen uns täglich von 8:00 - 22:00 unter Tel: 0800 5605566. Für eine E-mail Anfrage benutzen sie bitte unser Kontaktformular.
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