GmbH Ankauf / GmbH Verkauf | Drucken |


In einem persönlichen Gespräch werden alle relevanten Fragen erörtert, die Ist-Situation bewertet und konkrete Vorschläge unterbreitet, wie die unternehmerische Zukunft gestaltet werden kann. In diesem Zusammenhang zeigen wir auf, welche Möglichkeiten bestehen, vorhandene Probleme optimal zu lösen.

Sollte Ihr Vertrauensanwalt oder Steuerberater an diesem Gespräch persönlich teilnehmen können, so wäre dies besonders hilfreich. Wie sind gerne bereit, auch telefonisch jede gewünschte Auskunft zu erteilen, damit bereits im Vorfeld eventuelle Unklarheiten beseitigt werden können.

Die Übertragung der Geschäftsanteile einer GmbH (Verkauf) muss in notarieller Form erfolgen. Im Rahmen des Notaraktes wird der Geschäftsführer / Vorstand  abberufen und entlastet und dem zuständigen Handelsregister durch den Notar in elektronischer Form mitgeteilt.

Für den Erwerb der Geschäftsanteile bzw. Aktien stehen individuell natürliche oder juristische Personen zur Verfügung.

Hinweis: Auch der Verkauf einer insolvenzbedrohten Gesellschaft ist rechtlich zulässig, auch wenn dies von einigen Personen entweder aus Unkenntnis oder aus anderen Gründen bezweifelt wird. (OLG Karlsruhe AZ: 15 AR 8/05 vom 30.05.2005)
Wer allerdings behauptet, eine Sitzverlegung sei innerhalb von 24 Std. möglich, oder mit dem Verkauf würden sich alle Probleme sozusagen von selbst lösen, sagt entweder die Unwahrheit, oder hat von der Materie keine Ahnung.

Mit Übertragung der Geschäftsanteile erhalten die Gesellschafter eine gesonderte Vereinbarung, aus der die Höhe des Kaufpreises hervorgeht. Die Differenz zwischen Kaufpreis (z.B.: 1,- Euro) und dem einbezahlten Stammkapital kann teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Die Übertragung von Geschäftsanteilen kann deshalb aus rein steuerlichen Gründen von Bedeutung sein.

Die Wirksamkeit der Abberufung des Geschäftsführers/Vorstandes tritt sofort, also mit Unterzeichnung der Urkunde durch den Notar, ein, und nicht erst nach Eintragung im Handelsregister.

Die Frage, warum viele ein insolvenzbedrohtes Unternehmen verkaufen, ist relativ einfach zu beantworten:

1. Um dem oft schikanösen und erniedrigenden Verfahren auszuweichen.
2.  Um eine Anprangerung und Kriminalisierung, Ausgrenzung und einen Reputationsverlust zu vermeiden.
3.  Um die Chance eines ungehinderten Neuanfangs – auch im Interesse der Altgläubiger – einsetzen zu können.


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