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Streng genommen gibt es zwei Abwicklungsvarianten, die wir hier kurz beschreiben wollen.
Variante 1
Die Gesellschaft bleibt (mit möglicher Sitzverlegung) in Deutschland. Hier wird der neue Geschäftsführer prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Erfordernissen umfassend entsprechen zu können. Dazu gehört u.a. die Erteilung einer Vollmacht an den ausgeschiedenen Geschäftsführer, damit dieser unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht noch Restarbeiten durchführen kann, die Rückführung von Leasingfahrzeugen, die Rückgabe von Gegenständen, die mit Rechten Dritter behaftet sind, die Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Finanzamt, Klärung von Außenständen, Rücksprache mit Rechtsanwälten, ob Prozessen fortgesetzt werden sollen und vieles mehr.
Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt den Mitarbeitern, denn die Belegschaft spielt bei jeder Umstrukturierung eine zentrale Rolle, vor allem dann, wenn Löhne/Gehälter nicht mehr gezahlt werden konnten und diese Rückstände bzw. zukünftige Ansprüche bei der Bundesagentur für Arbeit geltend gemacht werden müssen, zumal ein gesetzlicher Anspruch besteht.(III. Sozialgesetzbuch, §183 Abs. 1)
Wir machen keine Versprechen, die wir nicht halten können. Wenn grob fahrlässig gegen bestehende Vorschriften verstoßen wurde, weisen wir den Geschäftsführer auch auf mögliche Haftungsrisiken hin, etwa bei nichtbezahlten Arbeitnehmeranteilen, persönlichen Bürgschaften, oder möglichen Ansprüchen des Finanzamtes. Hier weisen wir besonders darauf hin, dass das Finanzamt gegenüber anderen Gläubigern nicht bevorzugt werden darf. (OLG Köln AZ: 11 U 293/94 vom 09.08.1995) Wir gewährleisten auch eine gesetzlich vorgeschriebene Zustellanschrift und vor allem sind wir für Behörden, Gläubiger, Mitarbeiter, oder sonstigen Institutionen immer erreichbar.
Wir betreuen den Geschäftsführer auch unter Einschluss eines möglichen Insolvenzantrages, und zwar, so lange bis die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht wurde.
Variante 2
Viele Gesellschaften machen heute von der Möglichkeit Gebrauch, den Verwaltungssitz in ein anderes EU Land zu verlagern, um dort Vorteile in Anspruch zu nehmen, die gegenwärtig in Deutschland nicht vorhanden sind.
Selbst in diesem Fall unterstützen wir den neuen Geschäftsführer in allen Angelegenheiten, die im Übergangsstadium vorzunehmen sind.
Die Tätigkeiten sind in etwa identisch, wie unter Variante 1 beschrieben.
Hinweis: Von uns erbrachte Nebenleistungen (Hilfe bei der Abwicklung), sind reine Servicedienste, die vor allem der Optimierung des Firmenverkaufs dienen und sind in unserem Honorar inbegriffen.
Unser Honorar für die Vermittlung des Verkaufs eines in Not geratenen Unternehmens richtet sich nach dem Umfang der zu erbringenden Leistungen und des Schwierigkeitsgrades. Die Nennung eines Pauschalhonorars, ohne Kenntnis des gesamten Sachverhaltes, halten wir für unseriös. Sie sollten deshalb Anbietern von Schnäppchenpreisen genau durchleuchten und sich ggfs. nachvollziehbare Referenzen vorlegen lassen. Für uns stellt dieser Punkt kein Problem dar.
Sie erreichen uns täglich von 8:00 - 22:00 unter Tel: 0800 5605566. Für eine E-mail Anfrage benutzen sie bitte unser Kontaktformular.
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