Englische Limited | Drucken |


Durch Änderung des GmbH-Gesetzes können vor allem solche Personen, die finanziell auf schwachen Füßen stehen, einen Neuanfang mit einer sogenannten Unternehmergesellschaft starten, da kein Stammkapital erforderlich ist. Der Nachteil: Man gibt damit nach außen zu erkennen, dass keine nennenswerten finanziellen Mittel vorhanden sind. Ob und wann die Verwendung einer Unternehmergesellschaft als Firma sinnvoll erscheint, sollte in jedem Fall mit dem Steuerberater besprochen werden. Die UG (Unternehmergesellschaft) kann nach einem Jahr in eine GmbH umgewandelt werden, wobei die Hälfte des Gewinns dem Stammkapital zuzuführen sind.

Die Verwendung der Unternehmensform „Limited“ ist vor allem bei Dienstleistungen nicht zu beanstanden, weil es sich um keine kapitalintensiven Aktivitäten handelt. Sie können in Deutschland eine selbstständige oder eine nicht selbstständige Niederlassung gründen und damit entscheiden, ob Sie Ihre Umsätze in Deutschland oder in England versteuern möchten. Bei der selbstständigen Niederlassung wird diese am Sitz im zuständigen Handelsregister eingetragen und erhält eine eigene Steuernummer. Die selbstständige Niederlassung wird von einem Bevollmächtigten geleitet, die Berufung hierzu, wird durch das Vertretungsorgan der „Limited“, dem „Director“, vorgenommen. Die selbstständige Niederlassung kann aber auch in Form einer GmbH fungieren, die dem deutschen Insolvenzrecht unterliegt.

Es würde den Rahmen sprengen, an dieser Stelle alle Vorzüge einer „Limited“ zu nennen. Alle Informationen können Sie bei uns persönlich einholen.

Auf der anderen Seite darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Gesellschaft „Englische Limited“ in Deutschland noch unter einem Image-Problem leidet. Probleme entstehen vor allem dann, wenn als Auftraggeber kommunale Stellen oder die Öffentliche Hand in Erscheinung treten.

Trotzdem setzt sich die Rechtsform „Limited“ erfolgreich durch, jedenfalls gibt es in Deutschland bereits mehr als 120.000 Gesellschaften, die als „Limited“ firmieren. Eine „Limited“ ist flexibel zu handhaben und steht binnen weniger Tage zur Verfügung. 

Die englische „Limited“ wird im Handelsregister (House of Company) des Ursprunglandes eingetragen und verfügt über kein haftendes Eigenkapital, da die Shares (Anteile) lediglich einige Euro betragen. Der Eigentümer der Shares wird als Shareholder bezeichnet. Hierbei kann es sich um eine natürliche oder auch juristische Person handeln.

Daraus den Schluss zu ziehen, dass z. B. eine deutsche GmbH mehr Sicherheiten gegenüber Gläubigern bietet, als eine „Limited“, ist falsch. Ein nicht kalkulierbares Restrisiko besteht grundsätzlich bei jeder Gesellschaft, unabhängig davon, welche Rechtsform das Unternehmen ausweist. 
Fazit: Im Falle eines Kredits ist für Banken die Rechtsform von sekundärer Bedeutung. Ausschlaggebend ist einzig und allein, welche Sicherheiten der Kreditnehmer stellen kann. In der Regel ist eine persönliche Bürgschaft, verbunden mit Abtretungen, Sicherungsübertragungen oder der Stellung sonstiger Vermögenswerte, unabdingbar.

Bei einem unverbindlichen Gespräch erörtern wir gerne alle Vorteile einer englischen Limited und vermitteln Ihnen eine „Limited“ binnen weniger Tage.

Sie erreichen uns täglich von 8:00 - 22:00 unter Tel: 0800 5605566. Für eine E-mail Anfrage benutzen sie bitte unser Kontaktformular.